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Allgemeine Geschäftsbedingungen von TP Seal Solutions

Artikel 1: Allgemein

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Aufträge und Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die von TP Seal Solutions B.V., im Folgenden „TP Seal Solutions“ genannt, zugunsten seiner Kunden und Auftraggeber, im Folgenden „Abnehmer“ genannt, abgeschlossen werden.
  2. Besondere, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von TP Seal Solutions abweichende Bedingungen und Bestimmungen gelten nur im Falle einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen TP Seal Solutions und dem Abnehmer.
  3. Sofern sie von TP Seal Solutions nicht schriftlich bestätigt wurden, finden allgemeine Geschäftsbedingungen des Abnehmers keine Anwendung. Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen zwischen den Geschäftsbedingungen von TP Seal Solutions und denen des Abnehmers haben die Geschäftsbedingungen von TP Seal Solutions Vorrang.
  4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen TP Seal Solutions und dem Abnehmer geschlossenen Vertrags und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Vertragsbestimmungen.

 

Artikel 2: Angebote und Offerten

  1. Die von TP Seal Solutions abgegebenen Offerten sind freibleibend und haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von dreißig Tagen.
  2. Stellt der Abnehmer TP Seal Solutions Daten, Zeichnungen, Modelle u. dgl. zur Verfügung, kann TP Seal Solutions von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen und wird sein Angebot auf diese stützen. Erweisen sich die vom Abnehmer zur Verfügung gestellten Daten, Zeichnungen, Modelle u. dgl. nach Offertenerstellung oder Angebotsabgabe durch TP Seal Solutions als unrichtig und/oder unvollständig, ist TP Seal Solutions berechtigt, die Offerte bzw. das Angebot entsprechend den korrekten und/oder vollständigen Daten anzupassen.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind in den in den genannten Angeboten und Offerten angegebenen Preisen weder Umsatzsteuer und andere staatlichen Abgaben noch Versand- und eventuelle Transport- und Verpackungskosten enthalten. Die Preise gelten für die Lieferung ab Werk.
  4. Die Bedingungen in Angeboten und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
  5. Wird eine Offerte oder ein Angebot nicht angenommen, ist TP Seal Solutions berechtigt, dem Abnehmer alle im Zusammenhang mit der Offertenerstellung oder Angebotsabgabe angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 3: Zustandekommen des Vertrags

  1. Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Abnehmer die schriftlich oder digital unterzeichnete Offerte innerhalb von dreißig Tagen nach deren Datum an TP Seal Solutions zurückgesandt hat.
  2. Zwischenzeitliche Preisänderungen, die sich auf den Selbstkostenpreis auswirken, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Änderungen der Preise für Rohstoffe oder der zu liefernden Waren selbst, von Lohn- oder Transportkosten, von Wechselkursen, Einfuhrzöllen etc., können von TP Seal Solutions abweichend vom ursprünglichen Angebot weitergegeben werden.
  3. Nach Annahme der Bestellung oder des Auftrags werden vom Abnehmer angegebene Änderungen erst nach schriftlicher Bestätigung durch TP Seal Solutions gegenüber dem Abnehmer umgesetzt. TP Seal Solutions behält sich das Recht vor, vom Abnehmer angegebene Änderungen nicht umzusetzen. Die Nichtumsetzung der angegebenen Änderungen ist für den Abnehmer keinesfalls ein rechtsgültiger Grund, den Vertrag oder Auftrag ganz oder teilweise aufzulösen. Der Abnehmer bleibt in diesem Fall für die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verantwortlich.
  4. Durch Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrags entstehende Kosten gehen zu Lasten des Abnehmers und werden auf der Grundlage einer Nachberechnung in Rechnung gestellt.

 

Artikel 4: Vertragsausführung

  1. TP Seal Solutions führt den Vertrag nach bestem Wissen und Kräften und gemäß den Anforderungen guten fachmännischen Könnens aus. Alles auf der Grundlage des aktuellen Stands der Technik.
  2. Falls und insoweit eine ordnungsgemäße Vertragsausführung dies erforderlich macht, hat TP Seal Solutions das Recht, die vereinbarten Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
  3. Der Abnehmer trägt dafür Sorge, dass TP Seal Solutions rechtzeitig alle Angaben erteilt werden, die einer entsprechenden Mitteilung von TP Seal Solutions zufolge benötigt werden oder von denen der Abnehmer wissen sollte, dass sie für die Vertragserfüllung benötigt werden. Wurden TP Seal Solutions die für die Vertragsausführung benötigten Angaben nicht rechtzeitig erteilt, hat TP Seal Solutions das Recht, die Vertragsausführung auszusetzen und/oder die durch die Verzögerung verursachten zusätzlichen Kosten dem Abnehmer zu den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
  4. Vom Abnehmer oder in dessen Auftrag TP Seal Solutions zur Verfügung zu stellende Teile, die an, in oder auf dem von TP Seal Solutions herzustellenden Produkt anzubringen oder zu verarbeiten sind, müssen vom Abnehmer rechtzeitig, kostenlos und frachtfrei in der erforderlichen Menge an TP Seal Solutions geliefert werden.
  5. Der Abnehmer garantiert die Tauglichkeit und die einwandfreie Funktionsfähigkeit der zur Verfügung gestellten Teile sowie die Anwendbarkeit und Eignung dieser Teile für die Vertragsausführung durch TP Seal Solutions.
  6. Werden diese Teile verspätet geliefert oder können sie nicht verarbeitet werden, haftet der Abnehmer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, ohne darauf begrenzt zu sein, für Produktionsausfälle.
  7. Wurde eine Vertragsausführung in mehreren Phasen vereinbart, widmet sich TP Seal Solutions der Ausführung der folgenden Phase erst, nachdem der Abnehmer die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich abgenommen hat.

 

Artikel 5: Formen, Modelle und Originale

  1. Alle von TP Seal Solutions hergestellten Formen, die für die Herstellung der zu liefernden Waren oder die Ausführung des Auftrags erforderlich sind und vom Käufer im Voraus bezahlt wurden, bleiben im Besitz von TP Seal Solutions, es sei denn, TP Seal Solutions hat schriftlich etwas anderes vereinbart. Werden die Formen nicht für die Fertigung verwendet, verbleiben sie bei TP Seal Solutions, und sind dem Abnehmer – auf dessen schriftliche Aufforderung hin – erst nach Ablauf eines Jahres nach der Lieferung und/oder Bezahlung der letzten vom Abnehmer bei TP Seal Solutions aufgegebenen Bestellung von Waren, die mit diesen Formen hergestellt wurden, zurückzugeben. Nach Ablauf dieser Frist ist TP Seal Solutions berechtigt, die Formen zu vernichten.
  2. TP Seal Solutions haftet nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Beschädigung der Formen, es sei denn, es liegt grobes Verschulden oder Vorsatz vor. In diesem Rahmen haftet TP Seal Solutions keinesfalls für grobes Verschulden oder Vorsatz von Hilfspersonen, die nicht zum Personal von TP Seal Solutions gehören. Die Haftung für Schäden, die auf Verlust, Abhandenkommen oder Beschädigung aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, beschränkt sich nach dem Ermessen von TP Seal Solutions auf Reparatur oder Ersatz der Form.
  3. Für die Formen angefertigte Originale können dem Abnehmer gegen Nachweis des Empfangs vom Abnehmer und nach Begleichung etwaiger offener Forderungen von TP Seal Solutions gegen den Abnehmer zur Verfügung gestellt werden. Für die Lagerung der Originale bei TP Seal Solutions gilt eine Aufbewahrungsfrist von drei Jahren.

 

Artikel 6: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk von TP Seal Solutions.
  2. Angegebene Lieferfristen sind ungefähre Angaben. TP Seal Solutions haftet nicht für die Folgen einer Überschreitung der angegebenen Lieferfrist. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz.
  3. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem TP Seal Solutions sie bei ihm abliefert oder abliefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem TP Seal Solutions den Abnehmer davon in Kenntnis setzt, dass sie ihm zur Verfügung gestellt werden.
  4. Verweigert der Abnehmer die Abnahme oder versäumt er, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, hat TP Seal Solutions das Recht, die Waren auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers einzulagern. TP Seal Solutions hat außerdem das Recht, nach eigenem Ermessen die Zahlung des TP Seal Solutions für die nicht abgenommenen Waren zustehenden Betrages zu verlangen oder den Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt wurde, ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten und in beiden Fällen den vollen Ersatz des TP Seal Solutions dadurch entstandenen und noch entstehenden Schadens zu verlangen.
  5. Werden die Waren geliefert, ist TP Seal Solutions, sofern nicht anders vereinbart, berechtigt, die Liefer- und Transportkosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall werden sie separat in Rechnung gestellt.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Art des Transports von TP Seal Solutions bestimmt. Der Transport erfolgt in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Abnehmers.
  1. TP Seal Solutions hat das Recht, die Waren in Teilen zu liefern, sofern im Vertrag nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert besitzt. TP Seal Solutions hat das Recht, die auf diese Weise erfolgte Lieferung separat in Rechnung zu stellen. Falls und solange eine Teillieferung vom Abnehmer nicht bezahlt wurde und/oder der Abnehmer anderweitig mit der Erfüllung des Vertrags oder der getroffenen Vereinbarungen in Verzug ist, ist TP Seal Solutions berechtigt, die folgende(n) (Teil-)Lieferung(en) auszusetzen, bis der Abnehmer alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, unbeschadet des Rechts von TP Seal Solutions, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und Schadenersatz zu verlangen.
  2. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung oder zum Zeitpunkt der Mitteilung an den Abnehmer, dass die Waren dem Abnehmer zur Verfügung stehen, auf den Abnehmer über.

 

Artikel 7: Prüfung, Beanstandungen, Rücksendungen

  1. Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferte(n) Ware(n) im Moment der Lieferung, auf alle Fälle jedoch möglichst umgehend zu überprüfen. Dabei hat der Abnehmer zu überprüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferte(n) Ware(n) den Vereinbarungen entsprechen oder zumindest die Anforderungen, die im normalen Handelsverkehr daran gestellt werden können, erfüllen.
  2. Gegebenenfalls von TP Seal Solutions in Bezug auf die technische Anwendung erteilte Empfehlungen, sei es in Wort, Schrift oder auf andere Weise, entbinden den Abnehmer nicht von der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Verpflichtung.
  3. Eventuelle sichtbare Mängel sind TP Seal Solutions innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung schriftlich zu melden. Nicht sichtbare Mängel sind innerhalb von drei Wochen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung zu melden, andernfalls kann sich der Abnehmer nicht mehr auf eine Nichterfüllung von TP Seal Solutions berufen.
  4. Auch im Falle einer fristgerechten Beanstandung gemäß dem vorigen Absatz ist der Abnehmer weiterhin zur Abnahme und Bezahlung der erworbenen Waren verpflichtet. Wünscht der Abnehmer mangelhafte Waren zurückzusenden, erfolgt dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TP Seal Solutions auf die von TP Seal Solutions genannte Weise.
  5. Beanstandungen sind nur in Bezug auf Waren möglich, die sich noch im Lieferzustand befinden.
  6. Rücksendungen, denen keine schriftliche Beanstandung im Sinne von Absatz 3 dieses Artikels vorausgegangen ist, sind nicht zulässig. Die Kosten solcher unerlaubter Rücksendungen gehen auf Rechnung des Abnehmers.
  7. Bei unberechtigter Rücksendung der Waren ist TP Seal Solutions berechtigt, die betreffenden Waren auf Kosten und Gefahr des Abnehmers bei sich oder bei Dritten einzulagern.
  8. Der Abnehmer ist verpflichtet, die zurückzusendenden Waren sorgfältig zu verpacken, zu versenden und zu versichern. Der Abnehmer haftet für Schäden, die durch sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit an den zurückgesandten Waren entstanden sind.

 

Artikel 8: Zahlung

  1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von TP Seal Solutions anzugebende Weise in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt ist, und ohne Nachlass oder Verrechnung zu erfolgen. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen bewirken keine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.
  2. Zahlt der Abnehmer nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Mitteilung bedarf. Der Abnehmer schuldet daraufhin die gesetzlichen Handelszinsen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, in dem der Abnehmer in Verzug geraten ist, bis zum Zeitpunkt der Begleichung des vollständigen Betrags berechnet.
  3. Bei Liquidation, Insolvenz, oder Zahlungsaufschub des Abnehmers sind die Forderungen von TP Seal Solutions gegen den Abnehmer direkt fällig. TP Seal Solutions ist darüber hinaus berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention alle mit dem Abnehmer geschlossenen Verträge für aufgelöst zu erklären, unbeschadet anderer TP Seal Solutions gesetzlich zustehender Rechte.
  4. TP Seal Solutions hat das Recht, die vom Abnehmer geleisteten Zahlungen an erster Stelle zur Begleichung der Kosten, sodann zur Begleichung der angefallenen Zinsen und schließlich zur Begleichung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden. Sollte der Abnehmer eine andere Reihenfolge der Zuweisung angeben, ist TP Seal Solutions berechtigt, ein Zahlungsangebot zurückweisen, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Werden dabei nicht auch die angefallenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen, ist TP Seal Solutions zur Verweigerung der vollständigen Begleichung der Hauptsumme berechtigt.

 

Artikel 9: Inkassokosten

  1. Befindet sich der Abnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, gehen alle angemessenen Kosten, die TP Seal Solutions bei der außergerichtlichen Eintreibung entstehen, auf Rechnung des Abnehmers. In jedem Fall schuldet der Abnehmer im Falle einer Geldforderung neben den gesetzlichen Zinsen auch die Inkassokosten.
  2. Die Inkassokosten belaufen sich auf 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 250,00 Euro.

 

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von TP Seal Solutions gelieferten Waren, einschließlich eventueller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronischer) Dateien etc., bleiben das Eigentum von TP Seal Solutions, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus den mit TP Seal Solutions geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
  2. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
  3. Pfänden Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder beabsichtigen sie, auf sie einen Anspruch zu erheben oder geltend zu machen, ist der Abnehmer verpflichtet, TP Seal Solutions so schnell, wie billigerweise erwartet werden darf, davon in Kenntnis zu setzen.
  4. Der Abnehmer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dauerhaft gegen Brand, Explosions- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police dieser Versicherung TP Seal Solutions zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Von TP Seal Solutions gelieferte Waren, die aufgrund der Bestimmung in Artikel 9 Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen ausschließlich im Rahmen einer normalen wirtschaftlichen Tätigkeit weiterverkauft und keinesfalls als Zahlungsmittel verwendet werden. TP Seal Solutions ist berechtigt, diese frühere Weiterveräußerung an die Bedingung zu knüpfen, dass die Forderung aus dem bzw. den genannten Kaufverträgen als Sicherheit an TP Seal Solutions verpfändet wird.
  6. Beabsichtigt TP Seal Solutions seine in diesem Artikel beschriebenen Eigentumsrechte auszuüben, erteilt der Abnehmer TP Seal Solutions oder einem von TP Seal Solutions damit beauftragten Dritten bereits heute die bedingungslose und unwiderrufliche Genehmigung, alle Örtlichkeiten zu betreten, an denen sich das Eigentum von TP Seal Solutions befindet, und diese Waren zurückzunehmen, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist.

 

Artikel 11: Haftung

  1. TP Seal Solutions haftet ausschließlich für Schäden des Abnehmers, die direkt und ausschließlich auf ein TP Seal Solutions zuzuschreibendes Versäumnis in der Vertragserfüllung zurückzuführen sind. Nur Schäden, gegen die TP Seal Solutions versichert ist, kommen für eine Entschädigung in Betracht.
  2. Hat TP Seal Solutions zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Versicherung für den vom Abnehmer erlittenen Schaden abgeschlossen oder wird dieser Schaden von dieser Versicherung aus gleich welchem Grund nicht gedeckt, ist die Haftung von TP Seal Solutions auf den höchsten der folgenden Beträge beschränkt:
  3. 5.000,– Euro;
  4. Den Rechnungsbetrag des Vertrags, in dessen Rahmen der Schaden aufgetreten ist.
  5. TP Seal Solutions haftet keinesfalls für Folgeschäden gleich welcher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsunterbrechungsschäden oder entgangenen Gewinn.
  6. TP Seal Solutions ist nur zu Lieferungen verpflichtet, die den gemäß bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen entsprechen. TP Seal Solutions übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendbarkeit der vom Abnehmer gelieferten Waren zu welchem Zweck auch immer.
  7. Alle Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Farbangaben etc., die TP Seal Solutions in anderen Dokumenten als der Auftragsbestätigung angibt, sind als ungefähre Hinweise bzw. Angaben zu betrachten, aus denen der Abnehmer keinerlei Rechte ableiten kann.
  8. TP Seal Solutions übernimmt keinerlei Haftung für Unstimmigkeiten in Daten, Zeichnungen, Dokumenten etc. und Empfehlungen, die vom Abnehmer oder in dessen Namen zur Ausführung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
  9. TP Seal Solutions übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an vom oder im Namen des Abnehmers gelieferten Material, die auf eine nicht sachgemäße Bearbeitung zurückzuführen sind. Auf Verlangen des Abnehmers wird TP Seal Solutions die Bearbeitung mit vom Abnehmer auf dessen Rechnung geliefertem neuem Material erneut ausführen.
  10. TP Seal Solutions übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der unsachgemäßen und nicht an die Gebrauchsanweisung angepassten Verwendung der von TP Seal Solutions gelieferten Produkte ergeben.
  11. TP Seal Solutions übernimmt ferner keinerlei Haftung für die Verwendbarkeit und Haltbarkeit der von TP Seal Solutions gelieferten Produkte, die als Bestandteil von nicht von TP Seal Solutions gelieferten Waren verwendet werden.
  12. Ansprüche gegen TP Seal Solutions aufgrund fehlerhafter Empfehlungen verfallen, sollten sie nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Abnehmer von den Tatsachen, auf die sich die Ansprüche stützen, Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, schriftlich unter Angabe von Gründen gemeldet werden, in jedem Fall aber fünf Jahre nach dem Datum des betreffenden Auftrags.

 

Artikel 12: Höhere Gewalt

  1. Die Vertragsparteien sind nicht zur Einhaltung von Verpflichtungen gehalten, falls sie daran infolge eines Umstandes gehindert werden, der weder auf ein Verschulden zurückzuführen noch ihnen von Rechts wegen oder aufgrund eines Rechtsgeschäftes oder aufgrund handelsüblicher Auffassungen zuzuschreiben ist.
  2. Unter höhere Gewalt fallen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den in den Gesetzen und der Rechtsprechung genannten Situationen alle vorhergesehenen oder unvorhergesehenen externen Ursachen, auf die TP Seal Solutions keinerlei Einfluss ausüben kann und die es TP Seal Solutions unmöglich machen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks im Unternehmen von TP Seal Solutions sowie Lieferausfälle oder -verzögerungen auf Seiten der Lieferanten von TP Seal Solutions.
  3. Darüber hinaus hat TP Seal Solutions das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, falls der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, erst nach dem Zeitpunkt, an dem TP Seal Solutions die Verpflichtung hätte erfüllen müssen, eintritt.
  4. Für die Dauer der höheren Gewalt haben die Vertragsparteien das Recht, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, hat jede Vertragspartei das Recht, ohne Schadenersatzpflicht gegenüber der anderen Vertragspartei von dem Vertrag zurückzutreten.
  5. Soweit TP Seal Solutions seine vertraglichen Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Beginns der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte bzw. erfüllbare Teil einen selbständigen Wert darstellt, hat TP Seal Solutions das Recht, den erfüllten bzw. erfüllbaren Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handelte es sich dabei um einen separaten Vertrag.

 

Artikel 13: Freistellungen

  1. Der Abnehmer stellt TP Seal Solutions von Ansprüchen Dritter mit Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Abnehmer gestellten Material oder Daten, die bei der Vertragsausführung verwendet werden, frei.
  2. Stellt der Abnehmer TP Seal Solutions Datenträger, elektronische Dateien oder Software etc. zur Verfügung, garantiert der Abnehmer, dass dadurch keine Eigentums- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden sowie dass die Datenträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.
  3. Der Abnehmer stellt TP Seal Solutions von allen Ansprüchen Dritter wegen Produkthaftpflicht als Folge eines Mangels in einem Produkt, das vom Abnehmer an einen Dritten geliefert wurde und (unter anderem) aus Produkten und/oder Material bestand, das von TP Seal Solutions geliefert wurde, frei.
  4. Der Abnehmer stellt TP Seal Solutions von Ansprüchen Dritter, die in Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erleiden, der dem Abnehmer zuzurechnen ist, frei.

 

Artikel 14: Geistige Eigentums- und Urheberrechte

  1. Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, an den Waren Veränderungen vorzunehmen, sofern sich aus der Art des Gelieferten nicht etwas anderes ergibt oder schriftlich vereinbart wurde.
  2. Die im Rahmen des Vertrags gegebenenfalls von TP Seal Solutions angefertigten Gegenstände, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und sonstigen Materialien oder (elektronischen) Dateien bleiben, auch wenn sie dem Abnehmer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum von TP Seal Solutions.
  3. Alle von TP Seal Solutions gegebenenfalls vorgelegten Unterlagen, wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronischen) Dateien etc., sind ausschließlich zur Verwendung durch den Abnehmer bestimmt und dürfen von ihm ohne vorherige Zustimmung von TP Seal Solutions weder vervielfältigt, noch veröffentlicht, noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden, sofern sich aus der Art der vorgelegten Unterlagen nicht etwas anderes ergibt.
  4. TP Seal Solutions behält sich das Recht vor, die beim Erbringen der Leistungen gegebenenfalls gesammelten Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, soweit Dritten dabei keine vertraulichen Informationen zur Kenntnis gebracht werden.

 

Artikel 15: Geheimhaltung

  1. Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, von denen sie im Rahmen ihres Vertrags voneinander oder aus anderen Quellen Kenntnis erhalten haben, verpflichtet. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer Vertragspartei mitgeteilt wird oder wenn dies aus der Art der Informationen hervorgeht.
  2. Ist TP Seal Solutions aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet, gesetzlich oder gerichtlich angewiesenen Dritten vertrauliche Informationen offenzulegen und kann sich TP Seal Solutions diesbezüglich nicht auf ein gesetzliches oder vom zuständigen Gericht anerkanntes oder gewährtes Verweigerungsrecht berufen, ist TP Seal Solutions nicht zum Schadenersatz oder zur Schadloshaltung verpflichtet und ist der Abnehmer nicht berechtigt, aufgrund eines dadurch entstandenen Schadens vom Vertrag zurückzutreten.

 

Artikel 16: Streitigkeiten

  1. Für Streitigkeiten, die sich in irgendeiner Weise aus dem bzw. den Verträgen zwischen TP Seal Solutions und dem Abnehmer ergeben, ist in erster Instanz ausschließlich die Rechtbank Noord-Nederland, Standort Groningen, zuständig.

 

Artikel 17: Anwendbares Recht

  1. Für alle Verträge zwischen TP Seal Solutions und dem Abnehmer gilt das Recht der Niederlande. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge ist ausgeschlossen.